Auf Erden ein Abschied, im Herzen für immer.

Unmittelbare Maßnahmen im Trauerfall

Tritt ein Trauerfall ein, so ist man als Angehöriger oft wie paralysiert. Zur Trauer mischt sich dann die Unsicherheit: Wie geht es jetzt weiter? Was muss erledigt werden? Wen soll ich anrufen?

Wir helfen in dieser schweren Zeit und haben Ihnen im Folgenden kurz zusammengestellt, was im Trauerfall zu tun ist.

Arzt benachrichtigen
Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte sofort den nächsten erreichbaren Arzt. Dies sollte möglichst Ihr Hausarzt sein oder aber der zum Notdienst bereite Arzt.
Die Todesbescheinigung
Der Arzt stellt nach Eintreffen offiziell den Tod fest und stellt die Todesbescheinigung aus. Halten Sie hierzu bitte den Personalausweis des Verstorbenen bereit.
Bestattungsdienst anrufen
Sobald der Arzt seine Arbeit erledigt hat, sollten Sie sofort Kontakt mit uns aufnehmen. Egal ob per Telefon oder persönlich – wir sind zu jeder Tages- und Nachtzeit für Sie erreichbar und lassen Sie nicht allein.

Als erfahrenes Bestattungsunternehmen beraten wir Sie in einem Gespräch und erledigen danach schnell und diskret alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.

Übrigens: Sie können uns als Bestatter Ihres Vertrauens mit der Abwicklung der Bestattung beauftragen, ganz gleich unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist.

Dokumente, die benötigt werdenPDF Download

 

  • Familienstammbuch
    (vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt. Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig.
  • Personalausweis
  • Heiratsurkunde / Familienbuch
  • bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk oder Scheidungsurteil (mit Rechtskraftvermerk)
  • Todesbescheinigung
  • Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)
  • Rentenanpassungsmitteilung
  • Pensionsbescheid
  • Betriebsrentenbescheid
  • Versicherungspolicen (Lebens- bzw. Sterbeversicherungen, Unfall- und Sachversicherungen)
  • Dokumente über die Mitgliedschaft in Vereinen, Gewerkschaften etc.
  • Grabdokumente (Urkunde über das Nutzungsrecht an einer vorhandenen Familien- oder Wahlgrabstätte)

 

Sollten Urkunden – aus welchen Gründen auch immer – nicht zur Verfügung stehen, so können wir bei der Beschaffung helfen. Wir erledigen alle notwendigen Behördengänge für Sie.